„Unbekannt“, „Anonym“ oder „Private Nummer“ im Display - und der Anrufer meldet sich nicht oder sagt etwas Unangenehmes. Der Wunsch, die Nummer doch noch zu sehen, ist verständlich. Die ehrliche Antwort: Als Privatperson kommen Sie an die Nummer nicht selbst heran. Es gibt aber einen offiziellen Weg, und für die meisten Fälle gibt es eine einfachere Lösung als die Suche nach dem Anrufer.

Was nicht funktioniert

Die Rufnummer wird bei einem unterdrückten Anruf gar nicht erst an Ihr Telefon übertragen. Deshalb kann auch keine App sie „entschlüsseln“. Angebote, die gegen Gebühr versprechen, anonyme Anrufer zu enttarnen, sollten Sie mit großer Skepsis betrachten. Auch eine Rückwärtssuche hilft nicht, denn es gibt schlicht keine Nummer, nach der Sie suchen könnten.

Der offizielle Weg: die Fangschaltung

Wer bedrohende oder belästigende Anrufe bekommt, kann bei seinem eigenen Telefonanbieter schriftlich eine sogenannte Fangschaltung beantragen. Die Grundlage ist § 14 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Dabei gilt:

  • Sie müssen schlüssig darlegen, dass bei Ihrem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe ankommen. Ein Anrufprotokoll mit Datum und Uhrzeit hilft dabei.
  • Die Auskunft gilt nur für Anrufe nach dem Antrag. Frühere Anrufe werden nicht nachträglich aufgedeckt.
  • Der Anbieter kann Ihnen dann Nummer, Name und Anschrift des Anschlusses mitteilen, von dem die Anrufe kamen, auch wenn der Anrufer in einem anderen Netz ist.
  • Der Inhaber dieses Anschlusses wird darüber grundsätzlich informiert, es sei denn, Sie legen schlüssig dar, dass Ihnen dadurch wesentliche Nachteile drohen.

Fragen Sie Ihren Anbieter nach dem Antragsformular, nach der Dauer und nach möglichen Kosten. Für einen einzelnen anonymen Anruf ist die Fangschaltung nicht gedacht, sondern für wiederkehrende Belästigung.

Bei Drohungen: Polizei statt Detektivarbeit

Werden Sie bedroht, beleidigt oder erpresst, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Notieren Sie jeden Anruf mit Datum, Uhrzeit und Inhalt. Behörden können auf rechtlichem Weg ermitteln, wer hinter einem Anschluss steckt.

Die einfachere Lösung: anonyme Anrufe abweisen

Unsere Einschätzung: In den allermeisten Fällen müssen Sie den Anrufer gar nicht kennen, Sie wollen nur Ruhe. Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Sie Anrufe mit unterdrückter Nummer einfach und kostenlos abweisen können. Fragen Sie Ihren Anbieter danach oder nutzen Sie die Einstellungen von Handy oder Router. Wer Ihnen wirklich etwas mitteilen will, ruft dann mit sichtbarer Nummer an oder schreibt. Gut zu wissen: Werbeanrufe mit unterdrückter Nummer sind in Deutschland ohnehin verboten, unterdrückt wird also oft genau von denen, die sich nicht an Regeln halten.

Wenn der Anrufer später doch mit sichtbarer Nummer anruft, prüfen Sie sie auf der Startseite. Ob sich das Abheben bei anonymen Anrufen überhaupt lohnt, lesen Sie unter Soll man unterdrückte Nummern annehmen?, und was die Polizei ermitteln kann, unter Kann die Polizei herausfinden, wer mich anonym anruft?