„Können Sie mich gut hören?“ - eine harmlose Frage, auf die fast jeder automatisch mit „Ja“ antwortet. Die Verbraucherzentrale warnt vor Anrufen, bei denen genau dieses Wort das Ziel ist. Wenige Tage später kommen Vertragsunterlagen oder Rechnungen, und der Absender behauptet, Sie hätten am Telefon zugestimmt. Die gute Nachricht vorweg: Ein „Ja“ ist kein Freibrief für Abzocker. Die schlechte: Ignorieren sollten Sie solche Post trotzdem nicht.

Wie die „Ja-Falle“ funktioniert

Der Anrufer stellt eine Frage, die mit „Ja“ beantwortet wird, und zeichnet das Gespräch auf. Nach Berichten, die der Verbraucherzentrale vorliegen, wurden Aufnahmen in Einzelfällen so zusammengeschnitten, dass das „Ja“ an einer passenden Stelle steht, obwohl nie ein Vertrag geschlossen wurde. Andere Anrufer drängen Sie direkt, laut und deutlich „Ja“ zu sagen, angeblich für eine Bestätigung oder einen Gewinn.

Was das „Ja“ rechtlich bewirkt

  • Kein Vertrag ohne bewusste Zustimmung: Haben Sie keinem Vertrag bewusst zugestimmt, müssen Sie Forderungen aus einem solchen Telefonat laut Verbraucherzentrale nicht bezahlen.
  • Bestimmte Verträge brauchen mehr als ein Telefonat: Viele Laufzeitverträge, etwa über Strom und Gas, Internet, Festnetz und Mobilfunk, aber auch Gewinnspiel- und Lotterieverträge, dürfen erst beginnen, wenn Sie einer schriftlichen Zusammenfassung zustimmen. Ein „Ja“ am Telefon allein genügt dafür nicht.
  • Widerrufsrecht: Verträge, die Sie als Verbraucher am Telefon schließen, sind Fernabsatzverträge. Sie können sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Was Sie am Telefon tun sollten

  • Antworten Sie in ganzen Sätzen: „Ich höre Sie“ statt „Ja“.
  • Sagen Sie klar, dass Sie kein Interesse haben, oder legen Sie einfach auf.
  • Nennen Sie niemals Bankverbindung, Kartendaten oder Zählernummern.
  • Notieren Sie Name des Anrufers, Firma, Datum, Uhrzeit und Nummer.

Unsere Einschätzung: Die größte Gefahr ist nicht das „Ja“ selbst, sondern was danach kommt. Wer Rechnung und Mahnung einfach liegen lässt, landet schnell beim Inkasso. Wer früh und schriftlich widerspricht, hat die besseren Karten.

Wenn eine Rechnung oder ein Vertrag kommt

Widersprechen Sie schriftlich und erklären Sie, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Vorsorglich können Sie zusätzlich den Widerruf erklären. Die Verbraucherzentralen bieten dafür kostenlose Musterbriefe an. Haben Sie Bankdaten genannt, kontrollieren Sie Ihr Konto und wenden Sie sich bei Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, sofort an Ihre Bank. War der Anruf unerlaubte Telefonwerbung, melden Sie ihn bei der Bundesnetzagentur, wie unter Wo kann ich unerlaubte Telefonwerbung melden? beschrieben.

Prüfen Sie außerdem die Nummer, von der der Anruf kam, auf der Startseite. Wenn andere bereits von derselben Masche berichten, ist das ein wertvoller Hinweis für Ihren Widerspruch. Weitere typische Warnsignale finden Sie unter Warum soll man sich am Telefon nicht mit Hallo melden?