Ein Anruf vom angeblichen Stromanbieter, ein Angebot für einen neuen Handyvertrag, eine Bandansage zu einer Zeitschrift - und Sie haben nie zugestimmt. Solche Anrufe sind in Deutschland nicht nur lästig, sondern in vielen Fällen verboten. Eine Beschwerde lohnt sich, wenn Sie sie richtig vorbereiten. Viele Meldungen scheitern nämlich nicht am Ärger, sondern an fehlenden Angaben.

Wann ist Telefonwerbung unerlaubt?

Werbeanrufe bei Verbrauchern sind nur erlaubt, wenn Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Das gilt auch für Anrufe Ihres bisherigen Anbieters, etwa wenn er Sie nach einer Kündigung zurückgewinnen will, und für automatische Bandansagen. Außerdem dürfen Werbeanrufer ihre Rufnummer nicht unterdrücken. Unternehmen müssen Ihre Einwilligung dokumentieren und aufbewahren. Behauptet ein Anrufer, Sie hätten zugestimmt, können Sie verlangen, dass er nachweist, wann und wie das geschehen sein soll und woher er Ihre Daten hat.

Wichtig: Ein verpasster Anruf, bei dem kein Gespräch zustande kam, ist laut Bundesnetzagentur noch kein Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung. Es muss tatsächlich ein Gespräch mit Werbung stattgefunden haben.

So melden Sie den Anruf bei der Bundesnetzagentur

Am besten nutzen Sie das Online-Formular für Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung auf bundesnetzagentur.de. Alternativ gibt es ein ausfüllbares PDF-Formular, das Sie per Post, Fax oder E-Mail schicken können. Diese Angaben machen Ihre Beschwerde verwertbar:

  • Datum und Uhrzeit des Anrufs
  • die angezeigte Rufnummer, am besten mit einem Screenshot der Anrufliste oder einem Auszug aus dem Router
  • Name des Anrufers und des Unternehmens, für das geworben wurde
  • das beworbene Produkt oder die Dienstleistung
  • ob Sie jemals eingewilligt oder eine Einwilligung widerrufen haben
  • eine möglichst genaue Schilderung des Gesprächs

Unser Tipp: Schreiben Sie diese Punkte direkt nach dem Anruf auf. Eine Woche später weiß kaum jemand mehr, welche Firma genannt wurde, und genau das ist für die Ermittlungen oft der entscheidende Punkt.

Was die Bundesnetzagentur nicht übernimmt

Die Bundesnetzagentur kann Bußgelder verhängen, aber sie berät Sie nicht rechtlich und setzt keine Schadenersatzansprüche für Sie durch. Hat Ihnen der Anrufer einen Vertrag untergeschoben, helfen die Verbraucherzentralen oder ein Anwalt. Ging es um Betrug, etwa um Bankdaten, Passwörter oder angebliche Polizisten, ist die Polizei zuständig. Sie können Anzeige bei jeder Dienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes erstatten.

Zusätzlich: andere warnen

Eine Beschwerde bei der Behörde dauert, eine Warnung für andere wirkt sofort. Schreiben Sie auf werruftmichan.de einen Kommentar zur Nummer, damit die nächsten Angerufenen wissen, woran sie sind. Die aktuell auffälligsten Nummern sehen Sie unter meistgesucht.

Ihr nächster Schritt: Nummer auf der Startseite prüfen, Notizen machen, Beschwerde abschicken und die Nummer blockieren. Wie Sie lästige Anrufe dauerhaft reduzieren, lesen Sie unter Wie werde ich nervige Spam-Anrufe los?