„Guten Tag, hier ist die Gewinnermittlungszentrale. Sie haben vor zwei Jahren an einem Lotto-Gewinnspiel teilgenommen und vergessen zu kündigen. Ihr Vertrag läuft noch 24 Monate. Aber keine Sorge, wir können ihn heute auf drei Monate verkürzen. Ich muss nur kurz Ihre Daten abgleichen.“
Der Anrufer klingt freundlich, er kennt Ihren Namen und vielleicht sogar Ihre Adresse. Und er bietet Ihnen scheinbar einen Ausweg aus einem Problem, von dem Sie bis eben nichts wussten. Genau dieser Ausweg ist die Falle.
Unsere These vorweg: Ein Gewinnspiel- oder Lotto-Anruf ist kein Gewinn und keine Rechnung, sondern ein Gespräch mit einem einzigen Ziel - Ihre Kontodaten und Ihre Zustimmung. Ob der Anrufer einen Gewinn verspricht, mit einem Abo droht oder beim Kündigen helfen will, ändert nur die Verpackung.
Drei Varianten, die gerade kursieren
In Nutzerkommentaren zu auffälligen Nummern tauchen immer wieder dieselben Stichworte auf: „Gewinnspiel“, „Lotto-Anruf“, „Lottoabo“, „Gewinnermittlungszentrale“. Dahinter stecken im Kern drei Maschen, die sich oft vermischen.
| Masche | Was der Anrufer sagt | Was er wirklich will |
|---|---|---|
| Gewinn gegen Gebühr | „Sie haben gewonnen, es fällt nur eine Bearbeitungsgebühr an.“ | Geld per Überweisung, Bargeldtransfer oder Gutscheinkarte, oft auch einen Rückruf bei einer teuren Nummer |
| Das vergessene Lotto-Abo | „Ihr Gewinnspielvertrag läuft noch, wir können ihn verkürzen.“ | Ihre IBAN und ein „Ja“ zu einem neuen, kürzeren Vertrag |
| Die falsche Kündigungshilfe | „Wir sind von der Verbraucherzentrale und helfen Ihnen beim Kündigen.“ | Bestätigung Ihrer persönlichen Daten und Kontoinformationen |
Gewinn gegen Gebühr
Die klassische Variante: Sie haben angeblich Geld oder einen wertvollen Sachpreis gewonnen. Vor der Übergabe sollen Sie aber eine „Bearbeitungsgebühr“, Notarkosten oder Zoll bezahlen. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt, dass Täter sich dabei auch als Anwälte oder Notare ausgeben und die Zahlung gern per Gutscheinkarte verlangen. Wer zahlt, wird erneut angerufen, weil angeblich noch eine Gebühr fällig ist. Der Gewinn kommt nie.
Das vergessene Lotto-Abo
Diese Variante ist subtiler. Der Anrufer behauptet, Sie hätten online einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen, der noch lange läuft. Dann folgt das „Entgegenkommen“: Verkürzung auf wenige Monate. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete im Februar 2025 von einer Frau, die genau so einer Verkürzung am Telefon zustimmte. Danach buchten mehrere ihr unbekannte Firmen jeweils zwischen 60 und 100 Euro von ihrem Konto ab.
Die falsche Kündigungshilfe
Am dreistesten ist die dritte Variante. Hier ruft angeblich die Verbraucherzentrale an und bietet Hilfe beim Kündigen eines Lotto-Abos an. Dafür müssten nur kurz Ihre Daten „bestätigt“ werden. Die Verbraucherzentralen stellen klar: Sie rufen nicht unaufgefordert an, und sie bieten keine Gewinnspiel-Abos an.
Warum am Telefon kein Gewinnspielvertrag entsteht
Hier liegt Ihr wichtigster Trumpf. Ein Vertrag, mit dem sich jemand verpflichtet, Sie bei Gewinnspielen Dritter anzumelden, braucht nach § 675 Abs. 3 BGB die Textform. Die Verbraucherzentrale formuliert es noch klarer: Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und Lotterien dürfen nicht allein am Telefon geschlossen werden. Wirksam werden sie erst per Brief, Fax, E-Mail oder SMS. Behauptet ein Anbieter einen Vertrag, muss er Angebot und Annahme in Textform belegen.
Kam doch ein Vertrag zustande, etwa weil Sie nach dem Telefonat eine E-Mail bestätigt haben, können Sie ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hat der Anbieter nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Bei unseriösen Firmen ist das häufig der Fall.
Ehrlich gesagt hilft Ihnen das Recht hier aber nur zur Hälfte. Es schützt Sie davor, einen Vertrag zu haben. Es schützt Sie nicht davor, dass jemand mit Ihrer IBAN einfach abbucht. Genau darauf setzen diese Anrufer: Sie brauchen keinen wirksamen Vertrag, sie brauchen nur Ihre Kontonummer und die Hoffnung, dass Sie nicht widersprechen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschreibt es ähnlich: Das Geschäft lohnt sich schon, wenn ein Teil der Angerufenen den Abbuchungen nicht widerspricht.
Was in den Gesprächen kaum jemand durchschaut: Das „Angebot“ zur Verkürzung ist selbst der Vertrag, den man Ihnen unterschieben will. Den alten Langzeitvertrag gibt es meist gar nicht. Wer der Verkürzung zustimmt, glaubt, ein Problem zu lösen, und liefert dabei Zustimmung und Kontodaten in einem Atemzug.
Woher die Anrufer Ihre Daten haben
Viele Betroffene sind verunsichert, weil der Anrufer Namen, Adresse oder Geburtsdatum kennt. Das wirkt wie ein Beweis für einen echten Vertrag. Ist es aber nicht. Adressdaten stammen oft aus früheren Gewinnspielen, bei denen im Kleingedruckten eine Einwilligung in Werbung steckte, aus Datenhandel oder aus Datenlecks.
In der Praxis ist deshalb der gefährlichste Moment nicht die Frage nach der IBAN. Es ist der Satz „Ich lese Ihnen Ihre Daten zum Abgleich vor“. Jedes „Ja, stimmt“ macht den Datensatz wertvoller und das Gespräch vertrauter. Warum ein einzelnes „Ja“ allein zwar keinen Vertrag schafft, Abzocker aber trotzdem darauf aus sind, erklären wir unter Was passiert, wenn man am Telefon ja sagt.
Auch Firmennamen wie „Gewinnermittlungszentrale“ oder „Gewinnspielservice“ sollen nach Amt klingen. Eine staatliche Stelle, die Sie wegen eines Gewinns oder eines Lotto-Abos anruft, gibt es nicht.
So reagieren Sie während des Anrufs
- Nichts bestätigen. Weder Name noch Adresse, Geburtsdatum oder Bankverbindung. Auch nicht „zum Abgleich“.
- Keine Zusagen machen. Kein „Ja“ zu einer Verkürzung, einer Kündigung oder einem „Sonderangebot“.
- Keine Nummer zurückrufen, die Ihnen der Anrufer nennt. Die Polizei rät ausdrücklich davon ab, für einen angeblichen Gewinn kostenpflichtige Nummern wie 0900, 0180 oder 0137 anzurufen.
- Auflegen. Sie müssen nichts erklären. Ein seriöses Unternehmen kann Ihnen schreiben.
- Notieren. Uhrzeit, angezeigte Nummer und den genannten Firmennamen. Das brauchen Sie für eine Beschwerde oder Anzeige.
- Melden. Ein Werbeanruf ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Sie können ihn der Bundesnetzagentur melden. Wurde Geld verlangt oder abgebucht, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes.
Wenn Sie nur eins tun: Legen Sie auf, sobald das Wort „Gewinn“, „Gewinnspiel“ oder „Lotto-Abo“ fällt und Sie dort nie bewusst angemeldet waren. Sie verpassen dabei nichts.
Wenn schon Geld abgebucht wurde
Erst einmal: Das lässt sich meist reparieren, wenn Sie schnell handeln.
- Lastschrift zurückgeben: Eine SEPA-Basislastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Bank.
- Nicht autorisierte Abbuchung melden: Haben Sie nie ein Lastschriftmandat erteilt, ist die Abbuchung nicht autorisiert. Dann haben Sie nach dem Gesetz bis zu 13 Monate Zeit, sie bei Ihrer Bank zu reklamieren.
- Bank informieren: Sagen Sie Ihrer Bank, dass der Anbieter keine Abbuchungen vornehmen darf, und lassen Sie Ihre Kontoauszüge in den nächsten Monaten nicht ungelesen.
- Schriftlich widersprechen: Fordern Sie den Nachweis über den angeblichen Vertragsschluss in Textform. Erklären Sie vorsorglich zusätzlich Widerruf und Kündigung und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Verbraucherzentrale bietet dafür kostenlose Musterbriefe, auch einen eigenen für untergeschobene Gewinnspielteilnahmen.
- Anzeige erstatten: Untergeschobene Verträge sind in der Regel eine Straftat. Die Anzeige hilft auch, wenn später ein Inkassobüro schreibt.
Kommt danach Post von einem Inkassobüro, zahlen Sie nicht vorschnell. Wie Sie echte von erfundenen Forderungen unterscheiden, lesen Sie in unserem Artikel Inkasso am Telefon: Echte Forderung oder Abzocke?.
Echter Gewinn oder Masche? Die Checkliste
- Sie haben nie an dieser Lotterie oder diesem Gewinnspiel teilgenommen: Dann können Sie auch nichts gewonnen haben.
- Für die Auszahlung wird eine Gebühr verlangt: Seriöse Lotterien berechnen für die Auszahlung von Gewinnen keine Gebühren.
- Bezahlt werden soll per Gutscheinkarte, Bargeldtransfer oder Kryptowährung: ein typisches Zeichen für Betrug.
- Sie sollen eine 0900-, 0180- oder 0137-Nummer zurückrufen: Jede Minute oder jeder Anruf kostet Sie Geld.
- Der Anrufer will Daten „abgleichen“ oder Ihre IBAN: Lotto-Toto Sachsen-Anhalt etwa erklärte im August 2025, niemals telefonisch Kundendaten oder Bankverbindungen abzufragen und Gewinne nie per Telefon mitzuteilen.
- Der Anrufer nennt sich Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale ruft nicht einfach an und verkauft keine Abos.
Ein Tipp für danach: Geben Sie die angezeigte Nummer bei Wer ruft mich an? ein. In den Kommentaren sehen Sie, ob andere Nutzer denselben Anruf bekommen haben und was der Anrufer ihnen erzählt hat. Die Nummer selbst sagt allerdings wenig, denn solche Callcenter wechseln ihre Nummern häufig.
Häufige Fragen
Ich habe am Telefon „Ja“ gesagt. Habe ich jetzt ein Lotto-Abo?
Nein, ein Gewinnspiel- oder Lotterievertrag entsteht nicht allein durch ein Telefonat. Der Anbieter müsste Angebot und Annahme in Textform nachweisen. Ignorieren sollten Sie Rechnungen oder Abbuchungen trotzdem nicht: Widersprechen Sie schriftlich und lassen Sie Abbuchungen zurückbuchen.
Kann der Anrufer mein Konto pfänden, wie er droht?
Nein. Eine Kontopfändung setzt einen gerichtlichen Vollstreckungstitel voraus, kein Callcenter kann sie einfach anordnen. Die Verbraucherzentrale nennt solche Drohungen ausdrücklich falsch. Ein echtes gerichtliches Mahnverfahren beginnt mit einem Mahnbescheid, der Ihnen förmlich per Post zugestellt wird, nicht mit einem Anruf.
Und wenn ich wirklich einmal ein Lotto-Abo abgeschlossen habe?
Dann prüfen Sie es selbst und nicht über den Anrufer. Schauen Sie in Ihre Kontoauszüge, wer bisher abgebucht hat, und kündigen Sie direkt beim Anbieter über die Kontaktdaten auf dessen Webseite. Eine Kündigung braucht keinen Vermittler, der dafür Ihre IBAN „bestätigen“ muss.
Unterm Strich
Gewinn, Lotto-Abo oder Kündigungshilfe: Alle drei Anrufe wollen dasselbe, nämlich Ihre Zustimmung und Ihre Kontodaten. Das Gesetz schützt Sie davor, am Telefon in einen Gewinnspielvertrag zu rutschen, aber nicht vor einer Abbuchung mit Ihrer IBAN. Deshalb ist Auflegen hier keine Unhöflichkeit, sondern der beste Schutz, den es gibt.